Webinar „Agile Leistungen – Was ist das? Wie beschafft man sie?“ des forum vergabe e.V. mit Dr. Alexander Hübner und Bettina Backes
11.05.21
Leistungen, die schnell, flexibel und den wirklichen Bedürfnissen angepasst erbracht werden – angepasst an Bedarf und tatsächlicher Entwicklung: Wie geht das? Das ist oft das Problem: Bei vielen Leistungen ist es oft eigentlich nicht möglich, im Vorhinein genau die benötigte Leistung zu definieren: Das Leistungsziel ist manchmal zu komplex, zu sehr abhängig von Entscheidungen bei Zwischenschritten, zu sehr abhängig von konkreten, kreativen Entwicklungen.
Die Lösung wird unter dem Stichwort „agiler“ Leistungen diskutiert. Insbesondere Anpassungsfähigkeit und Flexibilität stehen bei dieser Art der Leistungserbringung im Vordergrund.
Was sind „agile“ Projekte? Welche komplexen Vorhaben außer IT-Projekten können profitieren? Warum ist eine agile Zusammenarbeit sinnvoll(er)? Wie beschafft man agile Leistungen? Worauf muss man bei Abrechnung und Vertragsgestaltung achten? Wie ist das mit dem Vergaberecht zu vereinbaren?
Webinar: Intensivierung des Wettbewerbs der Gerichtsstandorte - Der neue „Commercial Court“
11.03.21
Der Brexit und seine Auswirkungen auf den Gerichtsstandort London haben den Wettbewerb der internationalen Justizstandorte um große Wirtschaftsstreitverfahren intensiviert. Baden-Württemberg möchte hierbei zukünftig eine Spitzenposition einnehmen und hat seit dem 1. November 2020 einen „Commercial Court“ in Stuttgart und Mannheim eingerichtet, verbunden mit der Möglichkeit einer englischsprachigen Verhandlungsführung. Die British Chamber of Commerce in Germany (BCCG) veranstaltet hierzu ein Webinar, in dem unsere Rechtsanwälte Dr. Thomas M. Grupp, Dr. Roland Kläger und Dr. Fabian Brugger den „Commercial Court“ vorstellen.
Termin: 11.03.2021, 17:00-18:00
Registrierung und weitere Informationen: Hier
Veröffentlichung zum Thema: Hier
Weitere Veröffentlichung: Grupp, Entwicklungen im Umfeld einer Rechts- und Gerichtsstandswahl in Zeiten von Brexit, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) 2017, S. 974 ff.
ICC YAF: Die Transparenz von Schiedsrichtern in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
10.03.21
Das Young Arbitrators Forum der Internationalen Handelskammer (ICC YAF) veranstaltet eine Online-Konferenz zum Thema „Arbitrator Transparency in Investment Arbitration“. Hochkarätige Referenten von der ICC, der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) und der Online-Suchmaschine für Schiedsverfahren Jus Mundi werden das richtige Maß von Transparenz in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus drei verschiedenen Perspektiven beleuchten: Informationen über frühere (und möglicherweise zukünftige) Entscheidungen von Schiedsrichtern, die Transparenz von Schiedsrichtern gegenüber den Schiedsinstitutionen und die öffentliche Verfügbarkeit von Informationen über laufende Verfahren.
Unser Partner Dr. Roland Kläger ist ICC YAF Repräsentant für Europa und Gastgeber der Veranstaltung.
THEMEN: Gut aufgestellt in allen Rechtsgebieten, weltweite Netzwerke, Referendariat & Praktikum, Wettbewerbsschutz, Insights, Insolvenzrisiko durch Lockdown, Meinung „Grundrechteschutz und Datennutzung“
Stärkung der vorinsolvenzlichen Sanierungsmöglichkeiten
01.02.21
Am 01.01.2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält erstmals Regelungen für Sanierungs- und Restrukturierungsvorhaben im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens, damit eine solche Insolvenz vermieden wird. Kernstück des StaRUG ist die Aufstellung und Verabschiedung eines sog. Restrukturierungsplans, in dem verschiedene Maßnahmen bis hin zur Anpassung oder Beendigung von Verträgen mit Geschäftspartnern vorgesehen werden können. Ähnlich wie ein Insolvenzplan bedarf aber auch der Restrukturierungsplan der Annahme durch die Gläubiger. Allerdings stehen die Möglichkeit des StaRUG nur solchen Unternehmen zur Verfügung, die bereits drohend zahlungsunfähig sind.
Insgesamt kann mit den im StaRUG vorgesehenen Instrumenten eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenngleich eine Reihe von Maßnahmen denen des Insolvenzverfahrens ähneln. Nachteilig ist allerdings, dass der Restrukturierungsplan keine Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeitnehmer des Unternehmens erlauben. Ferner sind die vorgegebenen Formalien durchaus umfangreich, was die Inanspruchnahme der StaRUG-Maßnahmen insgesamt aufwendig macht.
Unser Restrukturierungsteam steht Ihnen bei Fragen zum StaRUG und zu sonstigen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Am 26.01.2021 findet der Online Fakultätskarrieretag der Rechtswissenschaften der Universitäten Freiburg, Heidelberg und der Tübingen statt.
Zwischen 12.00 und 17.00 Uhr laden wir Sie ein, HAVER & MAILÄNDER kennenzulernen und sich mit uns zu Themen wie Praktika, Referendariat oder Festanstellung auszutauschen. Alle Infos zur jura connect baden-württemberg und uns fnden Sie hier.