1. Environmental, Social and Governance (ESG) 2. Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Direc-tive, CSDDD) 3. EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) 4. Taxonomie-Verordnung (TaxVO) 5. Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 vom 17.10.2023 zur Änderung der Bilanzrechts-richtlinie (2013/34/EU) durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunterneh-men und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen 6. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 7. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 8. Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR)
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Thomas M. Grupp
Maître en droit (Aix-Marseille III)
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Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen des Bestandsunternehmens?
26.07.24
Öffentliche Auftraggeber gingen bisher bei ihren Beschaffungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) davon aus, dass bestehende Wettbewerbsvorteile eines Anbieters, etwa des Bestandsunternehmens, dessen Auftrag nun neu vergeben werden soll, nicht im Rahmen des vor Neuvergabe durchzuführenden Vergabeverfahrens auszugleichen sind. Der Vergabesenat des Kammergerichts in Berlin scheint dies in einer jüngsten Entscheidung für einen Vergabeverstoß zu halten (KG, 01.03.2024 – Verg 11/22). Die Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) empfiehlt die Lektüre der Anmerkung zum Beschluss des KG von Dr. Alexander Hübner im aktuellen Heft 4 (VergabeR 2024, Seite 445).
EFFEKTIVITÄTSGRUNDSATZ IM KARTELLRECHT: WESENTLICHE ERKENNTNISSE FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
18.07.24
EFFEKTIVITÄTSGRUNDSATZ IM KARTELLRECHT: WESENTLICHE ERKENNTNISSE FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
Der Effektivitätsgrundsatz im EU-Recht verlangt, dass die volle Wirksamkeit und praktische Umsetzung der EU-Vorschriften gewährleistet sein müssen.
Für die Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Zivilprozess bedeutet dies, dass nationale Vorschriften und Verfahren die Durchsetzung von EU-Rechten nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen.
Ein spannendes Beispiel: In Österreich erlaubt § 39 Abs. 2 KartG 2005 die Akteneinsicht in Verfahrensakten nur mit Zustimmung der Parteien – eine Regelung, die der EuGH als unvereinbar mit dem Effektivitätsgrundsatz eingestuft hat.
WARUM IST DAS FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMER WICHTIG? Auch das deutsche GWB bietet in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie weit über die bisherigen deutschen Regeln hinausgehende Informationsrechte (DISCOVERY LIGHT). Die Zivilgerichte haben noch keine einheitliche Auslegung dieses Rechts gefunden. Der Umgang mit der Akteneinsicht in Österreich könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in Deutschland sein.
In unserem Artikel erfahren Sie, wie österreichische Gerichte aktuell mit Akteneinsicht und dem Effektivitätsgrundsatz umgehen und welche Lehren deutsche Unternehmen daraus ziehen können. Ein Muss für alle im internationalen Wettbewerbsrecht.
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https://beck-online.beck.de/ GRUR-Prax 2024, 403
Mike Kraiss im Interview - Junge Anwälte bei Haver & Mailänder: Verantwortung und Förderung im Fokus
03.07.24
Wir freuen uns sehr, dass unser Kollege Mike Kraiss mit dem Award "Best Lawyers: Ones to Watch" in der Kategorie "Mergers & Acquisitions" ausgezeichnet wurde!
Wir haben Mike um ein kurzes Interview gebeten, um mehr über seine Erfahrungen und die Arbeit in unserer Kanzlei zu erfahren.
WELCHE ROLLE SPIELEN JUNGE ANWÄLTE BEI HAVER & MAILÄNDER UND WIE WERDEN SIE GEFÖRDERT?
"Junge Anwälte haben bei uns die Möglichkeit, früh Verantwortung zu übernehmen und an wichtigen Projekten zu arbeiten. Die Freiräume fördern nicht nur unsere persönliche und fachliche Entwicklung, sondern tragen gerade auch dazu bei, dass wir im Markt frühzeitig wahrgenommen werden."
WARUM MACHT DIESE HERANGEHENSWEISE HAVER & MAILÄNDER ATTRAKTIV FÜR MANDANTEN, INSBESONDERE IM BEREICH M&A UND MITTELSTANDSTRANSAKTIONEN?
"Haver & Mailänder bietet maßgeschneiderte Lösungen und intensive persönliche Betreuung. Jede Transaktion wird bei uns im Team bearbeitet, wobei bewusst junge Anwälte in verantwortliche Rollen eingebunden werden. Durch andere Sichtweisen und kritisches Hinterfragen sollen so frische Ideen eingebracht und eine gleichbleibend hohe Qualität der Arbeit gewährleistet werden. So entsteht schnell ein erfahrenes und eingespieltes Team zwischen Partnern und Associates, das den erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand einer Transaktion effizient bewältigt und optimale Ergebnisse für unsere Mandanten sicherstellt.“
WIE WÜRDEST DU DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PARTNERN UND ASSOCIATES BEI HAVER & MAILÄNDER BESCHREIBEN?
"Die Zusammenarbeit ist von Teamgeist und gegenseitiger Unterstützung geprägt. Wir Associates profitieren vom Wissen und der Erfahrung der jeweiligen Partner und arbeiten auch über die Praxisgruppen hinweg eng mit anderen Partnern zusammen, um die besten Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Dieses kollegiale Umfeld ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolges!"
WIE SIEHST DU DIE ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNGEN IM BEREICH M&A UND VENTURE CAPITAL, INSBESONDERE IM MITTELSTAND?
"Die Perspektiven im Bereich M&A und Venture Capital sind besonders spannend. Mittelständische Unternehmen setzen weiterhin stark auf strategische Partnerschaften und Akquisitionen, auch zur eigenen Nachfolgeplanung, sowie auf Venture Capital, um Innovationsdefizite auszugleichen und ihr Produktportfolio zu erweitern. Für uns bedeutet dies, dass wir auch in Zukunft unserem Anspruch gerecht werden müssen, in jedem Einzelfall eine exzellente individuelle und strategische Beratung zu bieten.
ESG-Vorschriften: Papiertiger oder Werttreiber? Dr. Peter Mailänder im Interview
28.06.24
Nicht börsennotierte Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen bei der Einhaltung der ESG-Vorschriften. Oft fehlt das Verständnis für die positiven Auswirkungen von ESG-Compliance und Datensicherheit.
ESG-Vorschriften: Papiertiger oder Werttreiber? Hoher Aufwand, hinterfragter Mehrwert, aber steigender Unternehmenswert
DATENSCHUTZ UND -SICHERHEIT: Kritische Faktoren im Due-Diligence-Prozess bei internationalen Transaktionen
NACHWUCHSTALENTE: Erfolgreiche Beiträge zu digitaler Transformation und Medizintechnik-Transaktionen
Erfahren Sie, wie HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Unternehmen dabei unterstützt, ESG-Themen zu meistern und warum die Kanzlei auch in Zukunft gut aufgestellt ist.
Terrassengespräche bei HAVER & MAILÄNDER mit Maks Giordano
28.06.24
ERFOLGREICHES EVENT AUF UNSERER TERRASSE: EIN INSPIRIERENDER ABEND MIT MAKS GIORDANO ZU „ME, MYSELF AND AI“
Am 17. Juni 2024 öffnete sich unseren Gästen auf der Terrasse nicht nur ein weiter Blick über Stuttgart, sondern auch ein Fenster zu weitreichenden Visionen. Maks Giordano, führender Experte für digitale Innovation, bot einen spannenden Einblick in den aktuellen Stand und die exponentielle Entwicklung der Künstlichen Intelligenz.
Mit großer Geschwindigkeit und rhetorischer Brillanz erklärte Giordano die Bedeutung und die Auswirkungen der KI auf unser Leben – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Besonders hob er die Chancen und Einflüsse hervor, die sich aus digitalen, vernetzten Technologien für beruflichen Erfolg und das Privatleben ergeben.
Der inspirierende Abend unter freiem Himmel war ein voller Erfolg. Die Teilnehmer konnten nicht nur von Giordanos Fachwissen profitieren, sondern auch die einmalige Atmosphäre und den atemberaubenden Ausblick über den Stuttgarter Talkessel genießen.
Wir danken allen, die dabei waren, und freuen uns auf weitere bereichernde Veranstaltungen.
DIE BESTEN ANWÄLTE WISSEN, WER DIE BESTEN ANWÄLTE SIND
20.06.24
DIE BESTEN ANWÄLTE WISSEN, WER DIE BESTEN ANWÄLTE SIND
Wir gratulieren allen Ausgezeichneten bei HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte zu diesem Erfolg! „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2025”
Wir sind stolz bekanntzugeben, dass 15 unserer Anwälte vom Handelsblatt und der Anwaltsranking-Plattform Best Lawyers für ihre Leistungen und ihre Expertise ausgezeichnet wurden!
Zudem wurde Mike Kraiss in die Kategorie "Ones to Watch" für vielversprechende Talente bei Best Lawyers aufgenommen. Herzlichen Glückwunsch zu Deiner herausragenden Leistung und Anerkennung, Mike!
Ausgezeichnet wurden für 2025 die folgenden unserer Anwältinnen und Anwälte: