Kartellschadensersatz im Fokus – EuGH urteilt zu Grenzen des kollektiven Rechtsschutzes
24.03.25
Heute erscheint die neue Ausgabe von Der Betrieb mit einem Fachbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder aus dem Kartellrechtsteam von Haver & Mailänder. Thema ist ein aktuelles Urteil des EuGH, das weit über den konkreten Fall (Rundholz) hinausreicht.
Die entscheidende Frage lautet: Welche Möglichkeiten bietet das deutsche Recht, um kartellgeschädigte Unternehmen gebündelt zu vertreten – z. B. durch ein sogenanntes Klagevehikel, einen spezialisierten Dienstleister oder ein Modell, das an eine Sammelklage erinnert?
Viele dieser Anbieter sind kostengünstiger, effizienter und setzen auf digitale Prozesse. Doch gerade im Bereich Kartellschadensersatz stoßen sie an rechtliche Grenzen – etwa, weil sie bei Landgerichten Anwälte beauftragen müssen und die klassische Inkassoerlaubnis dafür nicht ausreicht.
Der Artikel beleuchtet, wie der EuGH die Rolle solcher Modelle bewertet und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für geschädigte Unternehmen ergeben – insbesondere, wenn es darum geht, sich nicht allein, sondern strukturiert und ressourcenschonend gegen Kartellverstöße zu wehren.
Für Unternehmen mit potenziellen Kartellschäden stellt sich jetzt mehr denn je die Frage: Wie setze ich meine Ansprüche effektiv durch – und mit wem?
M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich
11.03.25
M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich
In der Regel orientiert sich die Fusionskontrolle in der EU und in Deutschland an Umsatzschwellenwerten, was Rechtssicherheit über Anmeldeerfordernisse schafft. Doch neue Entwicklungen sorgen für Unsicherheit.
Die Autoren Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder unseres Kartellrechts-Team betonen, dass in bestimmten Fällen wettbewerbspolitische und innovationspolitische Aspekte über die Umsatzgrenzen hinausgehen.
Der Präzedenzfall Illumina/Grail zeigte, dass die EU-Kommission auch bei Transaktionen, die unter den üblichen Umsatzschwellen liegen, eine genauere Prüfung vornahm und diese im Falle einer Gefährdung des Wettbewerbs in einem wichtigen Innovationsbereich wie der Krebsforschung und medizinischen Produkten untersagt hat.
Der EuGH hat diese Praxis beendet. Damit ist das eigentliche Thema, dass sogenannte "Killer Acquisitions", bei denen innovative Wettbewerber übernommen werden, die Marktverhältnisse stark beeinflussen können, strenger überprüft werden müssen, nicht beendet. Der EuGH und einige Länder gehen andere Wege, um ihr Ziel jedenfalls teilweise zu erreichen.
Was bedeutet das für Unternehmen, die M&A-Transaktionen planen? Wir beraten Sie zur Risikoeinschätzung und behördlichen Akzeptanz Ihrer Fusionspläne in verschiedenen Ländern.
EuGH sanktioniert Google wegen Ausnutzung der Marktmacht im Preisvergleichsdienst
16.10.24
EUGH-URTEIL: BIG DATA-UNTERNEHMEN IN DIE SCHRANKEN GEWIESEN – NACH BEVORZUGUNG DES EIGENEN PREISVERGLEICHSDIENSTES
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Google in einem wichtigen Urteil daran erinnert, dass Fairplay auch für Suchmaschinen gilt.
Durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes in den Suchergebnissen hat Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt – ein klarer Verstoß gegen Art. 102 AEUV.
Die EU-Kommission verhängte daraufhin ein hohes Bußgeld, das vom EuGH bestätigt wurde.
Dieses Urteil setzt einen wichtigen Maßstab für den Umgang mit Big Data-Unternehmen wie Google und hat bereits zahlreiche Schadensersatzklagen von benachteiligten Preisvergleichsdiensten nach sich gezogen.
Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen des Bestandsunternehmens?
26.07.24
Öffentliche Auftraggeber gingen bisher bei ihren Beschaffungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) davon aus, dass bestehende Wettbewerbsvorteile eines Anbieters, etwa des Bestandsunternehmens, dessen Auftrag nun neu vergeben werden soll, nicht im Rahmen des vor Neuvergabe durchzuführenden Vergabeverfahrens auszugleichen sind. Der Vergabesenat des Kammergerichts in Berlin scheint dies in einer jüngsten Entscheidung für einen Vergabeverstoß zu halten (KG, 01.03.2024 – Verg 11/22). Die Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) empfiehlt die Lektüre der Anmerkung zum Beschluss des KG von Dr. Alexander Hübner im aktuellen Heft 4 (VergabeR 2024, Seite 445).
EFFEKTIVITÄTSGRUNDSATZ IM KARTELLRECHT: WESENTLICHE ERKENNTNISSE FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
18.07.24
EFFEKTIVITÄTSGRUNDSATZ IM KARTELLRECHT: WESENTLICHE ERKENNTNISSE FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
Der Effektivitätsgrundsatz im EU-Recht verlangt, dass die volle Wirksamkeit und praktische Umsetzung der EU-Vorschriften gewährleistet sein müssen.
Für die Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Zivilprozess bedeutet dies, dass nationale Vorschriften und Verfahren die Durchsetzung von EU-Rechten nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen.
Ein spannendes Beispiel: In Österreich erlaubt § 39 Abs. 2 KartG 2005 die Akteneinsicht in Verfahrensakten nur mit Zustimmung der Parteien – eine Regelung, die der EuGH als unvereinbar mit dem Effektivitätsgrundsatz eingestuft hat.
WARUM IST DAS FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMER WICHTIG? Auch das deutsche GWB bietet in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie weit über die bisherigen deutschen Regeln hinausgehende Informationsrechte (DISCOVERY LIGHT). Die Zivilgerichte haben noch keine einheitliche Auslegung dieses Rechts gefunden. Der Umgang mit der Akteneinsicht in Österreich könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in Deutschland sein.
In unserem Artikel erfahren Sie, wie österreichische Gerichte aktuell mit Akteneinsicht und dem Effektivitätsgrundsatz umgehen und welche Lehren deutsche Unternehmen daraus ziehen können. Ein Muss für alle im internationalen Wettbewerbsrecht.
🔗 Lesen Sie mehr von Autor PROF. DR. ULRICH SCHNELLE
https://beck-online.beck.de/ GRUR-Prax 2024, 403
KARTELLRECHT AKTUELL IN DEUTSCHLAND
07.05.24
EU-KARTELLRECHTSÄNDERUNGEN: NACHHALTIGE KOOPERATIONEN NICHT AUTOMATISCH KARTELLRECHTSFREI
Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen des deutschen Kartellrechts: https://www.globallegalinsights.com/practice-areas/cartels-laws-and-regulations/germany/
Dieser umfassende Leitfaden von Prof. Dr. Ulrich Schnelle und Elisabeth S. Wyrembek bietet Einblicke in Ermittlungsbefugnisse, Durchsetzungsaktivitäten und Reformvorschläge. Eine unverzichtbare Ressource für alle, die im Wettbewerbsrecht tätig sind...
EU-Kartellrechtsänderungen und Green Innovation: Nachhaltige Kooperationen nicht automatisch von Wettbewerbsbeschränkungen befreit
22.04.24
EU-KARTELLRECHTSÄNDERUNGEN: NACHHALTIGE KOOPERATIONEN NICHT AUTOMATISCH KARTELLRECHTSFREI
Die Europäische Kommission hat die Spielregeln mit dem neuen Kapitel 9 in den Horizontalleitlinien zur Kooperation unter Wettbewerbern zur Verfolgung von nachhaltigen Zielen geändert. Hier erfahren Sie, wie die neuesten Änderungen im EU-Kartellrecht Ihre nachhaltigen Geschäftspraktiken beeinflussen könnten. Dieser tiefgreifende Artikel beschreibt einen Überblick über die neuen Regelungen und Hinweise, wie Compliance-Risiken minimiert werden und gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele effektiv verfolgen werden können.. Lesen Sie hier....
BGH VS. GOOGLE: NEUERUNGEN IM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
18.03.24
BGH VS. GOOGLE: NEUERUNGEN IM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
Ein wegweisender Moment im Kartellrecht, beleuchtet durch unseren Experten: Prof. Dr. Ulrich Schnelle teilt seine Einsichten in einem brandneuen Artikel über den jüngsten Bundesgerichtshof-Entscheid. Erfahren Sie, wie der BGH den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verfahren gegen Google festgelegt hat und welche Auswirkungen dies auf die digitale Wirtschaftslandschaft hat.
Ein Muss für alle, die verstehen wollen, wie Wettbewerb und Geheimhaltung in der Ära der Digitalisierung ausbalanciert werden. Lesen Sie hier....