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12.06.20

„TOP Kanzlei“ und „TOP Anwalt 2020“: Tolle Auszeichnungen für das M&A-Team von HAVER & MAILÄNDER sowie für Dr. Peter Mailänder

News

15.05.20

Dr. Timo Alte & Dr. Fabian Brugger

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Rechtsbeziehungen im Sport

Publikationen

15.05.20

Ausgezeichnet im Kompetenzbereich „Schlichtung/Mediation“ durch brand eins

News

13.05.20

Legal Champions: Erfolgreiches Management in der Krise. Fünf Fragen an Prof. Dr. Ulrich Schnelle

News

11.05.20

Dr. Hans-Georg Kauffeld

Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft – Gesellschaftsrecht Steuerrecht, 9. Auflage 2020

Publikationen

07.05.20

ICC YAF WEBINAR: „VIRTUAL HEARINGS“ IN SCHIEDSVERFAHREN

Veranstaltungen

06.05.20

Dominink Nast

Anteilsgewährungspflicht grundsätzlich auch bei Verschmelzung beteiligungsidentischer Schwestergesellschaften eines Gesellschafters

Publikationen

29.04.20

+++ UPDATE +++ Corona Task-Force News 4 // EU-Kommission billigt Rahmenregelung des Bundes für die staatliche finanzielle Unterstützung der Entwicklung und Herstellung Corona-relevanter Produkte

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„TOP Kanzlei“ und „TOP Anwalt 2020“: Tolle Auszeichnungen für das M&A-Team von HAVER & MAILÄNDER sowie für Dr. Peter Mailänder
12.06.20

Die Kanzlei HAVER & MAILÄNDER wurde in der aktuellen WirtschaftsWoche vom 12. Juni 2020 im Rechtsgebiet „Mergers & Acquisitions“ als „TOP Kanzlei 2020“ ausgezeichnet und Dr. Peter Mailänder wurde als „TOP Anwalt 2020“ empfohlen.

Das Handelsblatt Research Institute befragte mehr als 4.000 Juristen in 213 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte haben hervorragende M&A-Kanzleien und die renommiertesten Kollegen benannt. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 55 führenden Kanzleien und 91 besonders empfohlenen Anwälten für Mergers & Acquisitions. Ein außerordentlicher Erfolg für HAVER & MAILÄNDER und deren geschäftsführenden Partner Dr. Peter Mailänder!

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Rechtsbeziehungen im Sport
15.05.20

Von: Dr. Timo Alte und Dr. Fabian Brugger
In: npoR 2020, Seite 165

Ausgezeichnet im Kompetenzbereich „Schlichtung/Mediation“ durch brand eins
15.05.20

Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung durch brand eins „Beste Wirtschaftskanzleien 2020“ im Kompetenzbereich „Schlichtung/Mediation“.

Legal Champions: Erfolgreiches Management in der Krise. Fünf Fragen an Prof. Dr. Ulrich Schnelle
13.05.20

„Corona und die Folgen für den Rechtsmarkt“
Fünf Fragen an Prof. Dr. Ulrich Schnelle in Deutscher AnwaltSpiegel 10/2020, S. 21

Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft – Gesellschaftsrecht Steuerrecht, 9. Auflage 2020
11.05.20

Bearbeitet von: Dr. Hans-Georg Kauffeld
In: Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft

ICC YAF WEBINAR: „VIRTUAL HEARINGS“ IN SCHIEDSVERFAHREN
07.05.20

Die Covid-19 Pandemie hat plötzlich die Möglichkeit und das Bedürfnis in der Vordergrund gerückt, mündliche Verhandlungen in Schiedsverfahren auch mit der Hilfe von Videokonferenzen durchführen zu können. Das ICC Young Arbitrators Forum (ICC YAF) veranstaltet deshalb ein Webinar zum Thema “Virtual Hearings – requirements, procedure and how to get the most out of it”, um die wichtigsten Fragen und die rechtlichen, technischen und praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit virtuellen Schiedsverhandlungen zu diskutieren.

Unser Partner Dr. Roland Kläger ist ICC YAF Repräsentant für Europa und Russland und Co-Organisator der Veranstaltung.

Datum: 7. Mai 2020, 18:30-20:30
Ort: Nach Registrierung per E-Mail an „tn@haver-mailaender“ erhalten Sie Daten zu Teilnahme an der Videokonferenz.
Weitere Informationen: hier

Anteilsgewährungspflicht grundsätzlich auch bei Verschmelzung beteiligungsidentischer Schwestergesellschaften eines Gesellschafters
06.05.20

(Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 22.1.2020 – 18 Wx 22/19)

Von: Dominik Nast
In: GmbHR 2020, 486-489

+++ UPDATE +++ Corona Task-Force News 4 // EU-Kommission billigt Rahmenregelung des Bundes für die staatliche finanzielle Unterstützung der Entwicklung und Herstellung Corona-relevanter Produkte
29.04.20

Download: CORONA-TASK-FORCE NEWS 4_D Update

+++ UPDATE STAND 29.04.2020+++
EU-Kommission billigt Rahmenregelung des Bundes für die staatliche finanzielle Unterstützung der Entwicklung und Herstellung Corona-relevanter Produkte
– Aktueller Stand staatlicher Beihilfen des Bundes, der Länder und Kommunen –

Die für die Beihilfepolitik in den EU-Mitgliedstaaten, also auch für jegliche Formen finanzieller staatlicher Unterstützungen von Unternehmen durch die Bundesrepublik Deutschland, zuständige Europäische Kommission hat am 29.04.2020 die Rahmenregelung des Bundes zur Unterstützung der Entwicklung und Herstellung Corona-relevanter Produkte gebilligt.

Damit ist aus der Sicht von Brüssel der Weg frei für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen, die Corona-relevante medizinische Produkte wie
• Impfstoffe
• Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung einschließlich
• Beatmungsgeräte
• Schutzkleidung und -ausrüstung
entwickeln und herstellen.

Die Bundesrahmenregelung gilt für finanzielle Unterstützungen, die vom Bund, von Ländern und Kommunen zu diesem Zweck geleistet werden.

Formen der beihilferechtlich genehmigten staatlichen Unterstützung können sein
• direkte Zuschüsse
• rückzahlbare Vorschüsse und
• Steuervorteile.

Über diese Formen direkter Zuschüsse hinaus dürfen auch
• Verlustausgleichsgarantien
gewährt werden.

Die Einzelheiten bestimmter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder einzelner Kommunen sind noch nicht bekannt.

Ein zusätzlicher Anreiz im Bereich der Forschung aber wird darin liegen, dass Unternehmen zur Zusammenarbeit untereinander oder mit Forschungseinrichtungen ermutigt werden, indem sie einen Aufschlag von 15 % erhalten, wenn das bezuschusste Forschungsprojekt in grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen durchgeführt oder von mehr als einem Mitgliedstaat unterstützt wird.

Ob die finanzielle Unterstützung auch für bereits begonnene Forschungs-, Entwicklungs- und Herstellungsprozesse Corona-relevanter Produkte gewährt werden kann, ist noch nicht klar, aber unter Geltung des Befristeten Rahmens der Kommission vom 03.04.2020 für staatliche Beihilfen zur Stärkung der Wirtschaft in Zeiten von COVID-19 wahrscheinlich.

Bei Fragen zur praktischen Umsetzung und der Ausgestaltung der deutschen Förderprogramme wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Dr. Hübner.

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