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04.09.21

Ausgezeichnet von FOCUS SPEZIAL als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands 2021

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03.09.21

Nominiert für „iurratio awards 2022“

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03.09.21

WirtschaftsWoche zeichnet HAVER & MAILÄNDER als TOP-Kanzlei 2021 und Dr. Alexander Hübner als TOP Anwalt 2021 im Bereich Vergaberecht aus

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23.07.21

Die Oetker-Gruppe wird aufgeteilt: die von HAVER & MAILÄNDER beratene Familien-Gruppe übernimmt wichtige Oetker-Unternehmen unter einem neuen Konzern-Dach

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22.07.21

Befreiungsschlag: Bosch beseitigt mit HAVER & MAILÄNDER und BGH-Anwalt Semmler Dieselrisiken

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08.07.21

HAVER & MAILÄNDER begleitet erfolgreich den Verkauf der Roleff Gruppe

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Ausgezeichnet von FOCUS SPEZIAL als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands 2021
04.09.21

HAVER & MAILÄNDER wurde in den Kategorien Gesellschaftsrecht und Schlichtung/Mediation als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands 2021 ausgezeichnet. Außerdem zählt Dr. Jörg Richardi im Kompetenzbereich Arbeitsrecht zu den Top-Rechtsanwälten 2021. FOCUS SPEZIAL befragte hierzu 13.000 Anwälte in Wirtschaftskanzleien und Unternehmensjuristen: „Alle ausgezeichneten Wirtschaftskanzleien heben sich in ihrem Fachgebiet durch eine überdurchschnittlich hohe Empfehlungshäufigkeit vom Branchendurchschnitt ab. Unabhängig von den ausgewiesenen Empfehlungen gehören alle ausgezeichneten Kanzleien damit zur Spitze des jeweiligen Fachbereichs.“

Nominiert für „iurratio awards 2022“
03.09.21

Wir freuen uns über die Nominierung von „iurratio awards 2022 – Die besten Arbeitgeber für das Referendariat“ in der Kategorie „Beste Arbeitgeber Stuttgart“.

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WirtschaftsWoche zeichnet HAVER & MAILÄNDER als TOP-Kanzlei 2021 und Dr. Alexander Hübner als TOP Anwalt 2021 im Bereich Vergaberecht aus
03.09.21

HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wurde wiederholt als TOP Kanzlei 2021 für Vergaberecht ausgezeichnet. Das Magazin WirtschaftsWoche hat auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) die renommiertesten Kanzleien und -Anwälte in dem Rechtsgebiet durch eine unabhängige Jury ermitteln lassen.

Für die Auszeichnung der Kanzleien und Anwälte für Vergaberecht und für Umwelt- und Bauplanungsrecht fragte HRI mehr als 1.100 Juristen aus 24 Sozietäten nach den renommiertesten Kolleginnen und Kollegen. Diese Liste wurde einer Expertenjury vorgelegt, die im Bereich Vergaberecht 50 Kanzleien mit besonders empfohlenen Juristinnen und Juristen herausfilterte. Namentlich wird Dr. Alexander Hübner als TOP Anwalt 2021 empfohlen.

Die Oetker-Gruppe wird aufgeteilt: die von HAVER & MAILÄNDER beratene Familien-Gruppe übernimmt wichtige Oetker-Unternehmen unter einem neuen Konzern-Dach
23.07.21

Nach einem jahrzehntelangen Streit um die Ausrichtung der Bielefelder Oetker-Gruppe wird der Konzern aufgeteilt. Die Gesellschafter Dr. Alfred, Carl Ferdinand und Julia Johanna Oetker – vertreten durch die Stuttgarter Kanzlei HAVER & MAILÄNDER – übernehmen unter dem gemeinsamen Dach der Geschwister Oetker Beteiligungs KG unter anderem die Töchter Henkell & Co. Sektkellerei KG, die Martin Braun Backmittel und Essenzen KG, die Chemische Fabrik Budenheim KG, die Oetker Hotel Management GmbH einschließlich der Hotel Le Bristol in Paris und Chateau du St. Martin in Vence sowie die Kunstsammlung Rudolf-August Oetker GmbH.

Der umsatzstärkere Teil mit Lebensmitteln (Pizzen, Backmischungen, Tiefkühltorten und Pudding), die Radeberger Gruppe einschließlich des gerade übernommenen Getränkelieferdienst Flaschenpost, Oetker Digital sowie einige Hotels und weitere Gesellschaften bleiben in der Hand der Gesellschafterstämme von Richard und Philip Oetker, Rudolf Louis Schweizer, Markus von Luttitz sowie Ludwig Graf Douglas.

Mit dieser Entscheidung überwinden die Gesellschaftergruppen ihre unterschiedlichen Vorstellungen zur Führung und Strategie der Oetker-Gruppe. Der Streit um die Ausrichtung beschäftigt die Familie bereits seit vielen Jahren. Hintergrund ist ein Konflikt unter den acht Kindern des 2007 verstorbenen Rudolf-August Oetker. Die Trennungsvereinbarung soll noch in diesem Jahr vollzogen werden.

Juristisch begleitet HAVER & MAILÄNDER mit Prof. Dr. K.-Peter Mailänder und Dr. Timo Alte die drei Erben aus dritter Ehe seit über einem Jahrzehnt sowohl gesellschaftsrechtlich als auch in Schiedsverfahren. Beratend tätig waren außerdem Elisabeth S. Wyrembek (Kartellrecht) und Dominik Nast (Gesellschaftsrecht).

Befreiungsschlag: Bosch beseitigt mit HAVER & MAILÄNDER und BGH-Anwalt Semmler Dieselrisiken
22.07.21

Artikel vom 22.07.2021 in JUVE

Im Dieselstreit interessieren sich die Gerichte auch für die Rolle der Zulieferer. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass geschädigte Volkswagen-Aktionäre keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch haben (Az. II ZR 152/20). Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, urteilten die Karlsruher Richter, die den Stuttgarter Industriekonzern damit zum zweiten Mal in kurzer Zeit entlasteten.

Die Entscheidung bezieht sich rein auf Aktionärsklagen gegen Bosch. Der Technologiekonzern hatte die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte in Millionen Dieselfahrzeugen zum Einsatz kam.

Die neun Aktionärsklagen richten sich gegen Bosch wegen angeblicher Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt. In einem Fall beispielsweise hatten die Kläger Ende 2013 mehr als 12.200 Euro in Vorzugsaktien von VW investiert. Am 21. September 2015 bekamen sie dafür nur noch knapp 8.500 Euro. Für den Verlust machen sie Bosch mitverantwortlich und verlangen rund 3.700 Euro Schadenersatz.

Die vorinstanzlichen Gerichte hatten sämtliche Klagen abgewiesen. Dabei ließen sie offen, ob Volkswagen ein Kapitalmarktdelikt begangen hat. Bosch war nach ihrer Auffassung auf jeden Fall nicht in einem Maße verstrickt, der den Vorwurf der Beihilfe rechtfertigen würde.

Der BGH sieht wie die vorinstanzlichen Gerichte keinen Schadenersatzanspruch der Aktionäre gegenüber Bosch. Die Gründe für die höchstrichterliche Entscheidung des BGH liegen allerdings noch nicht vor. Somit ist nicht klar, woran genau die Kläger im Detail gescheitert sind.

Für Bosch endet das Halbjahr äußerst erfreulich. Innerhalb kurzer Zeit schließt der BGH ein zweites Risikofenster im Dieselkomplex. Vor wenigen Tagen hat das höchste deutsche Zivilgericht bereits die Nichtzulassungsbeschwerde von VW-Käufern gegen Bosch zurückgewiesen (Az. 6 ZR 1128/20).

Vertreter VW-Aktionäre
Dr. Wendt Nassall (BGH-Anwalt; Karlsruhe)
Nieding + Barth (Frankfurt): Andreas Lang (Dispute Resolution)

Vertreter Bosch
Dr. Jörg Semmler (BGH-Anwalt; Karlsruhe)
HAVER & MAILÄNDER (Stuttgart): Dr. Gert Brandner, Markus Bettecken (beide Dispute Resolution)
Inhouse Recht (Stuttgart): Dr. Karsten Grillitsch (Senior Legal Counsel)

Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat
Prof. Dr. Ingo Drescher (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: HAVER & MAILÄNDER vertritt Bosch in den Aktionärs- sowie in den Käuferklagen seit Bekanntwerden der Dieselmanipulationen. Aus der Inhouse-Abteilung betreute Senior Legal Counsel Grillitsch, der seit 2015 bei dem Unternehmen tätig ist, sämtliche Verfahren. Die Sachverhaltsaufarbeitung hatte seinerzeit Hengeler Mueller übernommen.
Vor dem BGH setzte HAVER & MAILÄNDER-Partner Brandner auf BGH-Anwalt Semmler, der in der Vergangenheit bereits mit der Stuttgarter Kanzlei zusammenarbeitete.
Für die Aktionäre war vorinstanzlich Partner Lang von Nieding + Barth im Mandat. Beim BGH führte BGH-Anwalt Nassall die Verhandlung. Der Fahrzeugkäufer, der mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH Ende Juni gescheitert war, wurde von der Kanzlei Rogert & Ulbricht aus Köln vertreten, die BGH-Vertretung übernahm Richard Lindner von Scheuch & Lindner. (Martin Ströder; mit Material von dpa)

HAVER & MAILÄNDER begleitet erfolgreich den Verkauf der Roleff Gruppe
08.07.21

Stuttgart, 28.06.2021 – Rechtsanwälte von HAVER & MAILÄNDER beraten den bisherigen geschäftsführenden Gesellschafter Günther Wagner bei dem Verkauf der Roleff-Gruppe in Zusammenarbeit mit einem Team von Ebner Stolz im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

Die auf Industrieinstandhaltung, Stahlbau-Projekte und Automatisierungslösungen spezialisierte Roleff GmbH & Co. KG aus dem württembergischen Altbach bei Esslingen wurde von der Storskogen Deutschland GmbH, Hamburg, im Zuge einer Nachfolgelösung mehrheitlich übernommen. Im Rahmen eines Share Deals wurde die strategisch motivierte Transaktion mit Signing und Closing am 28. Juni 2021 umgesetzt.

Der bisherige geschäftsführende Gesellschafter Günther Wagner bleibt mit einem Minderheitsanteil an der Roleff GmbH & Co. KG beteiligt und wird unverändert zusammen mit Klaus Wurster die Geschäftsführung der Firma übernehmen.

Rechtlich wurde die Verkäuferin der Roleff-Gruppe und Herr Günther Wagner von dem Anwaltsteam unter der Führung von Dr. Timo Alte von HAVER & MAILÄNDER beraten und begleitet. Die M&A-Beratung sowie die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung übernahm Ebner Stolz.

Für Storskogen waren die Rechtsanwälte von DLA Piper unter Federführung von Dr. Isaschar Nicolaysen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton unter Leitung von Wilhelm Mickerts beratend tätig.

Team Haver & Mailänder:
Dr. Timo Alte (Partner), Dominik Nast (Associate)

Team Ebner Stolz:
Frank Strohm (Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung), Michaela Hauck (Wirtschaftsprüfung), Michael Euchner (Partner M&A), Linda Khuu (Senior Consultant M&A), Daniel Kochan (Consulting Analyst M&A)

Pressemitteilung

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