Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und ein darüber hinausgehender Richtlinienentwurf der EU-Kommission verpflichten Unternehmen zur Einhaltung von umfangreichen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Das Webinar der IHK Stuttgart beleuchtet, welche Bußgelder, Sanktionen, Schadensersatz bei Nichteinhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben drohen. Dabei beinhaltet insbesondere der Richtlinienentwurf der EU-Kommission neue zivilrechtliche Haftungsrisiken für die betroffenen Unternehmen, da unzureichende Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu einer Schadenersatzhaftung der Unternehmen führen können. Besondere Schlagkraft erhält diese Haftungsnorm dadurch, dass sich Betroffene weltweit auf die Haftung berufen können und auch Geschäftsleiter haften, wenn sie bei ihren Entscheidungen die Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt nicht ausreichend berücksichtigen. Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die eigentlich nicht in den Anwendungsbereich des LkSG oder der EU-Lieferketten-Richtlinie fallen, drohen ebenfalls Haftungsrisiken, da große Unternehmen die Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken an ihre Zulieferer vertraglich weitergeben werden. Jedes Unternehmen sollte sich deshalb frühzeitig mit den Haftungsrisiken in seiner Lieferkette beschäftigen.
Unser Partner Dr. Roland Kläger ist Referent bei der Veranstaltung und erläutert die Haftungsrisiken in der Lieferkette und insbesondere die drohende Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung durch die EU-Lieferketten-Richtlinie.
Zukunft mit besten Aussichten: Karrieretag in Heidelberg am 17.01.2023
17.01.23
Herzlich willkommen am 17.01.2023 beim Fakultätskarrieretag in Heidelberg. Das Team von HAVER & MAILÄNDER gibt ab 10.00 Uhr Einblicke in die unterschiedlichsten Fachbereiche, die Arbeitsweise und beantwortet Ihre Fragen rund um Kanzlei und Aussichten. Wir freuen uns auf Sie, sehr gerne auch mit Ihren Unterlagen.
Online-Seminar: EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten
07.07.22
Am 23.02.2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit veröffentlicht. Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht der Richtlinienentwurf vor, dass Unternehmen für Schäden haften, die durch die Verletzung der Pflicht entstehen, Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Welche Auswirkungen die Haftungsnorm des Kommissionsvorschlags auf Unternehmen haben könnte, wird unser Partner Dr. Roland Kläger in einem Online-Seminar der Business Scouts for Development, die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) getragen werden, erläutern.