12.03.19
BGH hebt Urteil des OLG Düsseldorf gegen Flüssiggaskartellanten auf
Das OLG Düsseldorf muss das Verfahren gegen kartellbeteiligte Unternehmen neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2013 auf die Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Bußgeldhöhe aufgehoben, da die Berechnungsmethode zur Höhe der Kartellbußen Fehler aufweist. Vertreten wurden die HAVER & MAILÄNDER Mandanten der Scharr-Gruppe durch Prof. Dr. Ulrich Schnelle (Federführung), Dr. Volker Soyez und Dr. Christian Aufdermauer.