11.03.25

M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich

M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich

In der Regel orientiert sich die Fusionskontrolle in der EU und in Deutschland an Umsatzschwellenwerten, was Rechtssicherheit über Anmeldeerfordernisse schafft. Doch neue Entwicklungen sorgen für Unsicherheit.

Die Autoren Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder unseres Kartellrechts-Team betonen, dass in bestimmten Fällen wettbewerbspolitische und innovationspolitische Aspekte über die Umsatzgrenzen hinausgehen.

Der Präzedenzfall Illumina/Grail zeigte, dass die EU-Kommission auch bei Transaktionen, die unter den üblichen Umsatzschwellen liegen, eine genauere Prüfung vornahm und diese im Falle einer Gefährdung des Wettbewerbs in einem wichtigen Innovationsbereich wie der Krebsforschung und medizinischen Produkten untersagt hat.

Der EuGH hat diese Praxis beendet. Damit ist das eigentliche Thema, dass sogenannte "Killer Acquisitions", bei denen innovative Wettbewerber übernommen werden, die Marktverhältnisse stark beeinflussen können, strenger überprüft werden müssen, nicht beendet. Der EuGH und einige Länder gehen andere Wege, um ihr Ziel jedenfalls teilweise zu erreichen.

Was bedeutet das für Unternehmen, die M&A-Transaktionen planen? Wir beraten Sie zur Risikoeinschätzung und behördlichen Akzeptanz Ihrer Fusionspläne in verschiedenen Ländern.

Deutscher AnwaltSpiegel

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