26.07.24

Dr. Alexander Hübner

Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen des Bestandsunternehmens?

Dr. Alexander Hübner

Öffentliche Auftraggeber gingen bisher bei ihren Beschaffungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) davon aus, dass bestehende Wettbewerbsvorteile eines Anbieters, etwa des Bestandsunternehmens, dessen Auftrag nun neu vergeben werden soll, nicht im Rahmen des vor Neuvergabe durchzuführenden Vergabeverfahrens auszugleichen sind. Der Vergabesenat des Kammergerichts in Berlin scheint dies in einer jüngsten Entscheidung für einen Vergabeverstoß zu halten (KG, 01.03.2024 – Verg 11/22). Die Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) empfiehlt die Lektüre der Anmerkung zum Beschluss des KG von Dr. Alexander Hübner im aktuellen Heft 4 (VergabeR 2024, Seite 445).

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