22.03.22

HAVER & MAILÄNDER unterstützt Hilfsprojekt „Zuflucht Stuttgart“ der Bürgerstiftung

HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte unterstützt den Hilfsfond >Zuflucht Stuttgart<. „Mit Geld- und Sachspenden wollen wir geflüchtete UkrainerInnen im Fluchtort Stuttgart stärken und stützen“, so Dr. Peter Mailänder, geschäftsführender Partner der Kanzlei und stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender der Bürgerstiftung Stuttgart.

In der Flüchtlingswelle vor sechs Jahren hat die Bürgerstiftung Stuttgart tatkräftig und erfolgreich zusammen mit der IHK Stuttgart, der Handwerkskammer und dem städtischen Jobcenter einen sog. Ausbildungscampus eingerichtet, der auf kurzem Weg Geflüchtete bei der Ausbildung und Jobsuche begleiten soll. Aktuell werden noch immer einige hundert junge Menschen betreut, integriert und auf berufliche Herausforderungen vorbereitet. Und jetzt gilt es wieder Ausbildungsplätze für Flüchtlinge zu schaffen und Flüchtlinge sowie deren Kinder in unsere Stadtgesellschaft zu integrieren. Dr. Mailänder: „Das ist unsere gemeinsame Pflicht und Chance“.

Wer helfen kann/will, die Daten für das Spendenkonto der Bürgerstiftung lauten:
IBAN: DE95 6005 0101 0001 2356 78
Zweck: Zuflucht Direkthilfe (plus bitte Name und Adresse des Spenders w/Spendenquittung)

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