03.04.24

Pflicht? Chance! Nachhaltigkeitsstrategien für Stadtwerke

Aktuell auf der Agenda steht die Einführung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Das Regelungsprogramm der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Deutschland am 6. Juli 2024 in Kraft. Erstmalig werden auch große Stadtwerke (GmbH/AG) verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen.

Was liegt näher, als das Notwendige mit dem Nützlichen zu verbinden und über nachhaltige Beschaffung zu berichten? Das Land Niedersachsen geht mit gutem Beispiel voran, indem es den Kommunen per Verwaltungsvorschrift eine nachhaltige Beschaffung empfiehlt.

Besonders erfreulich: Haver & Mailänder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und der Kooperationspartner SBR-net Consulting AG vereinen ihr Expertenwissen, um Kommunen sicherer, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen. Gemeinsam bieten wir eine praxisorientierte Beratung zum individuellen Sachverhalt, die detailliert und schrittweise darlegt, welche Maßnahmen getroffen werden sollten.

Ansprechpartner: Dr. Alexander Hübner | Tel: +49 (0) 711 22 74 435 | ah@haver-mailaender.de

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