Kartellrecht, Investitions- & Beihilfenkontrolle

Verlässlich das Beste für Ihr Unternehmen.

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, Verbände und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des Kartell-, Investitions- und Beihilferechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Prüfung regulatorischer Anmeldeerfordernisse im In- und Ausland nach dem Fusionskontrollrecht (Merger Control), dem Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI) und der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) sowie die strategische Koordination weltweiter Anmeldungen bei komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen. Darüber hinaus beraten wir bei der kartellrechtlichen Bewertung von Kooperations- und Vertriebsstrukturen, vertreten Mandanten in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren und führen Kartellschadensersatzprozesse. Zudem unterstützen wir bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen, die präventiv wirken und rechtliche Risiken minimieren.

Unser Team im Bereich
Kartellrecht, Investitions- & Beihilfenkontrolle.