OLG Nürnberg, 23.12.2025 – Auskunftsansprüche / alternative Klagehäufung
Anmerkung von Dr. Christian Aufdermauer, erschienen in: GRUR-Prax 10/2026, S. 363 (C.H.Beck)
Wer im Vertriebssystem ungleich behandelt wurde, kann Schadensersatz sowohl vertraglich als auch kartellrechtlich geltend machen, aber nicht gleichzeitig ohne klare Rangfolge. Das OLG Nürnberg setzt die zuletzt ergangene BGH-Rechtsprechung konsequent um. Dem Urteil können wertvolle Hinweis entnommen werden, wie vertragliche und kartelldeliktische Auskunftsansprüche als unterschiedliche Streitgegenstände geltend gemacht werden, wie Anträge zulässigerweise formuliert werden, welchen Gehalt die Informationen für Schadensersatzklagen bieten und welche Voraussetzungen weiter erfüllt sein müssen, damit eine Ungleichbehandlung im Vertriebssystem kausal für einen Schaden ist. Das Urteil setzt bekannte Rechtsprechung um, bildet aber durch seinen gebündelten Inhalt einen praktischen Leitfaden für Schadensersatzklagen wegen Diskriminierung im Vertrieb.