OLG Düsseldorf, 10.2.2026: Röstkaffee unter Herstellungskosten

Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Schnelle, erschienen in: GRUR-Prax 10/2026, S. 362 (C.H.Beck)

Darf ALDI Süd selbst hergestellten Röstkaffee zeitweise unter seinen Herstellungskosten anbieten? Das OLG Düsseldorf hat einen Unterlassungsanspruch von Tchibo, die dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung angesehen haben, abgewiesen. Das Gericht sah in den Rabattaktionen ein legitimes Mittel zur Kundenbindung und keine missbräuchliche Behinderung im Sinne von § 20 III GWB. § 20 III GWB verbietet nur den Verkauf unter Einstandspreis, der Verkauf unter Herstellungskosten wird gar nicht erfasst. Die Entscheidung wirft allerdings eine grundsätzliche Frage auf, mit der sich der BGH noch befassen muss: Ist § 20 III GWB angesichts der zunehmenden Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und seiner wachsenden Eigenmarkenproduktion und auch der Größe von Tchibo überhaupt die richtige Rechtsgrundlage für solche Konstellationen?