Wir stehen für klare, zuverlässige und praxisnahe Beratung, sowie für die konsequente Vertretung unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren. Unsere Mandanten können sich auf eine sorgfältige Bearbeitung ihrer Anliegen sowie auf eine Zusammenarbeit verlassen, die von Vertrauen und Transparenz geprägt ist. Wir können im Bankenrecht eine Vielzahl von erfolgreich geführten Prozessen einschließlich Massenverfahren vorweisen.
Verlässlich das Beste für Ihr Unternehmen.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Kreditinstitute, Bausparkassen und Finanzdienstleister in allen Fragen des Bankrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Begleitung des Tagesgeschäfts ebenso wie die Vertretung in komplexen Streitigkeiten. Darüber hinaus unterstützen wir Banken bei der Gestaltung und Durchsetzung von Sicherheiten sowie bei der Umsetzung von Finanzierungen im Unternehmens- und Immobilienbereich. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrzehntelangen Erfahrung, sowie unserem umfassenden Praxiswissen.
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- Führung von Aktivprozessen zur Titulierung von Forderungen von Kreditinstituten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit Kreditverträgen, Kreditkartenverträgen und Girokonten, gegen Bürgen und andere Sicherungsgeber sowie gegen Drittschuldner und zur Geltendmachung sonstiger Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalte oder Sicherungseigentum
- Führung von Passivprozessen zur Abwehr von zu Unrecht geltend gemachten Ansprüchen von Kunden unter anderem in den Bereichen Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft und Zahlungsverkehr
- Vertretung von Banken nach erfolgtem Widerruf von Verträgen sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche der Kreditinstitute in Fällen von Betrug im Bereich des Online-Banking und im Bereich von Entgelt- und Zinsanpassungsthemen
- Beratung und Vertretung von Kreditinstituten, Bausparkassen und Finanzdienstleistern in allen Fragen des Bankrechts