Kommentar von Dr. Alexander Hübner zu einer wegweisenden Entscheidung des Kammergerichts Berlin zu Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner kommentiert in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift VergabeR (Heft 1/2026) eine wegweisende Entscheidung des Kammergerichts Berlin zu drei praxisrelevanten Fragen:
- Flexibilität im Verhandlungsverfahren: Können Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien im laufenden Verfahren geändert werden?
- Mindestanforderungen im Verhandlungsverfahren: Müssen diese als solche bezeichnet werden?
- Drittstaatenbieter: Dürfen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zum Vergabeverfahren zugelassen werden? Droht ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot? Welche Spielräume haben öffentliche Auftraggeber?
Die Anmerkung bietet wertvolle Orientierung für die Gestaltung komplexer Vergabeverfahren – insbesondere im IT-Bereich und Infrastrukturvergaben.