Kommentar von Prof. Dr. Ulrich Schnelle zur Entscheidung des OLG Stuttgart zum Badezimmer-Kartell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Schnelle kommentiert in der aktuellen Ausgabe der GRUR-Prax (Heft 3/2026) eine wegweisende Entscheidung des OLG Stuttgart zum Badezimmer-Kartell zu drei praxisrelevanten Fragen:

  • Schätzkorridor bei Preisüberhöhungen: Wie kann eine kartellbedingte Preisüberhöhung zivilprozessual zulässig und ohne Rückgriff auf Regressionsanalysen geschätzt werden und warum liegt der Korridor zwischen 5 und 25 % des Kaufpreises?
  • Mehrstufiges Prüfverfahren: Welche fünf Schritte umfasst das neue Schätzmodell des OLG und welche Rolle spielen Absprache, Organisation, Marktverhältnisse und Nachfragereaktion?
  • Schadensweitergabe: Wie wird die Abwälzung kartellbedingter Preisaufschläge auf nachgelagerte Abnehmer nach dem Cournot-Modell berechnet?

Die Anmerkung bietet wertvolle Orientierung für die Praxis des Kartellschadensersatzes, insbesondere mit Blick auf die zugelassene BGH-Revision, die die künftige Schadensschätzung in Deutschland maßgeblich prägen kann.

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