Entgelttransparenz: Die Uhr tickt — was Unternehmen jetzt tun müssen.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) muss bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Was sich ändert, ist erheblich und betrifft nahezu jeden Arbeitgeber in Deutschland.

Auskunftsanspruch ohne Schwellenwert

Künftig haben alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße, ein Recht auf Auskunft über ihre Vergütung und die Durchschnittsentgelte vergleichbarer Gruppen. Bisher galt dies erst ab 200 Beschäftigten.

Gehaltsangaben schon in der Stellenanzeige

Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen müssen künftig proaktiv kommuniziert werden, auf Basis objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien. Die Abfrage früherer Gehälter wird verboten.

Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten

Die Schwelle sinkt von 500 auf 100, mit gestaffelten Berichten zu konkreten Indikatoren des Entgeltgefälles.

Unternehmen, die jetzt handeln, schaffen Struktur und vermeiden später Risiken: Beweislastumkehr, unbegrenzte Schadensersatzansprüche und öffentliche Berichtspflichten. Leistungsorientierte Vergütung bleibt möglich, wenn sie dokumentiert und konsistent ist.

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Markus Bettecken mb@haver-mailaender.de
Partner | Arbeitsrecht & Prozessführung

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