Internationalität
Die unternehmerischen Tätigkeiten unserer Mandanten im Ausland und grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte aller Art führen zwangsläufig zu Berührungen mit fremden Rechtsordnungen, etwa bei der Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen, bei Unternehmenskäufen oder -zusammenschlüssen, im Exportgeschäft, bei Marken- oder Patentverletzungsstreitigkeiten oder in Fällen der Produkthaftung. Vorgänge dieser Art machen häufig eine Beratung im ausländischen Recht erforderlich. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch in solchen Fällen.
HAVER & MAILÄNDER ist seit Jahrzehnten Mitglied des Law Firm Network, dem weltweit mehr als vierzig ausgewählte Anwaltskanzleien angehören. Mit ihnen verbindet uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir kennen die meisten unserer ausländischen Kollegen persönlich und wissen ihre Verlässlichkeit und hohe Arbeitsqualität zu schätzen. Auch zu zahlreichen anderen ausländischen Wirtschaftskanzleien bestehen gute und wirkungsvolle Arbeitskontakte.
Aktuelles
Vortrag: Distressed M&A in Germany for Foreign Investors (25.11.2011) - Artikel lesen
Rechtsgebiete
- Gesellschaftsrecht
- Mergers & Acquisitions
- Prozesse, Schiedsgerichtsverfahren
- Deutsches und internationales Handelsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt
HAVER & MAILÄNDER RechtsanwälteLenzhalde 83-85
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